Zuwendungsbestätigung

 

Wichtige Informationen für unsere Spenderinnen und Spender


Spenden bis 300,- Euro können mittels Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug steuerlich geltend gemacht werden.
 
Erst ab einer Spende von mehr als 300,- Euro ist die Vorlage einer Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt erforderlich.

 

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Zuwendungsbescheinigung

 

Beachten Sie bitte:

Damit wir Ihnen die Zuwendungsbescheinigung für Ihre Spende zusenden können, vermerken Sie bitte bei Ihrer Überweisung Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse!